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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen / Buchungs- und Nutzungsbedingungen

Schloss Döhlau

der
von Waldenfels Event GmbH & Co. KG
Von-Koch-Straße 2
95180 Berg/Gottsmannsgrün

Telefon: 0151 / 24111733
E-Mail: info@schloss-doehlau.de

Veranstaltungsort:
Schloss Döhlau
Am Schloss 1
95182 Döhlau

§ 1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, Buchungen und Veranstaltungen auf Schloss Döhlau, insbesondere für Hochzeiten, private Feiern, Firmenveranstaltungen, Seminare, Präsentationen, Kulturveranstaltungen und vergleichbare Veranstaltungen.

Sie gelten für die Überlassung der vereinbarten Veranstaltungsflächen sowie für alle damit zusammenhängenden Leistungen des Vermieters.

Individuelle Vereinbarungen im Angebot, in der Buchungsbestätigung, in der Rechnung oder in einem gesonderten Vertrag haben Vorrang vor diesen Bedingungen.

§ 2 Anfrage, Angebot und Vertragsabschluss

Eine Anfrage allein stellt noch keine verbindliche Buchung dar.

Nach Eingang einer Anfrage prüft der Vermieter, ob der gewünschte Termin verfügbar ist. Ist der Termin frei, erhält der Kunde ein Angebot, eine Buchungsbestätigung, eine Rechnung oder eine sonstige Rückmeldung in Textform.

Der Vertrag kommt erst zustande, wenn die Buchung durch den Vermieter bestätigt wurde und die im Angebot oder in der Rechnung ausgewiesene Grundmiete vollständig beim Vermieter eingegangen ist.

Bis zum vollständigen Zahlungseingang und zur ausdrücklichen Bestätigung durch den Vermieter besteht kein Anspruch auf Reservierung, Durchführung oder Freihaltung des gewünschten Termins.

§ 3 Mietumfang und Nutzung

Vermietet werden die jeweils vereinbarten Veranstaltungsflächen auf Schloss Döhlau, insbesondere die Schlosstenne sowie die im Einzelfall abgestimmten Außenbereiche.

Schloss Döhlau wird grundsätzlich exklusiv für die jeweilige Veranstaltung vermietet. Während der vereinbarten Veranstaltungszeit finden keine Parallelveranstaltungen durch den Vermieter statt.

Die Nutzung erfolgt in dem Zustand, in dem sich die Räumlichkeiten, Außenbereiche und das Inventar bei Übergabe befinden. Vor der Veranstaltung können offene Punkte gemeinsam abgestimmt werden.

Nicht ausdrücklich vereinbarte Räume, Bereiche oder Gebäudeteile sind nicht Bestandteil der Vermietung.

§ 4 Wochenendbuchung, Aufbau und Abbau

Schloss Döhlau wird in der Regel wochenendweise vermietet. Dadurch steht dem Kunden grundsätzlich ausreichend Zeit für Aufbau, Veranstaltung und Abbau zur Verfügung.

Der konkrete Nutzungszeitraum wird individuell vereinbart. Üblicherweise umfasst dieser Zeitraum einen Aufbau vor der Veranstaltung und einen Abbau nach der Veranstaltung.

Sofern vor oder nach der Veranstaltung keine weitere Buchung stattfindet, können frühere Aufbau- oder spätere Abbauzeiten nach Absprache ermöglicht werden. Ein Anspruch hierauf besteht jedoch nicht.

§ 5 Gästezahl und Kapazität

Die Schlosstenne eignet sich je nach Veranstaltungsart, Bestuhlung, Möblierung, Tanzfläche, Barbereich und Nutzungskonzept für unterschiedliche Gästezahlen.

Die endgültige Gästezahl ist rechtzeitig vor der Veranstaltung mit dem Vermieter abzustimmen. Eine erhebliche Erhöhung der Gästezahl bedarf der Zustimmung des Vermieters.

Der Kunde ist verpflichtet, die vereinbarte oder behördlich zulässige maximale Personenzahl einzuhalten.

§ 6 Preise und Zahlung

Die jeweils gültigen Preise ergeben sich aus dem individuellen Angebot, der Buchungsbestätigung, der Rechnung oder der jeweils aktuellen Preisliste.

Die Grundmiete ist mit Vertragsschluss bzw. Zugang der Rechnung sofort zur Zahlung fällig, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

Die Buchung wird erst verbindlich, wenn die vereinbarte Grundmiete vollständig beim Vermieter eingegangen ist und die Buchung durch den Vermieter bestätigt wurde.

Zusätzliche Leistungen, optionale Ausstattungspakete, Verlängerungen oder sonstige Zusatzkosten werden entsprechend der jeweils gültigen Vereinbarung, Preisliste oder Rechnung berechnet.

Alle Preise verstehen sich, sofern nicht anders angegeben, inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer.

§ 7 Getränke, Catering und Dienstleister

Getränke werden im Rahmen der Veranstaltung grundsätzlich über Schloss Döhlau bezogen. Die Getränkepauschale ist verpflichtender Bestandteil der Veranstaltung.

Die Getränkepauschale umfasst die vor Ort angebotenen Standardgetränke, insbesondere Bier, Wein, Sekt, alkoholfreie Getränke sowie ausgewählte Longdrinks.

Getränke oder besondere Wünsche, die über das vorhandene Angebot der Getränkepauschale hinausgehen, können nach vorheriger Absprache vom Kunden selbst mitgebracht werden. Ein Korkgeld oder eine vergleichbare Gebühr wird hierfür nicht erhoben.

Bei Catering, Essen, Dekoration, DJ, Band, Floristik, Fotografie und weiteren Dienstleistern ist der Kunde frei. Es bestehen keine festen Partnerbindungen und keine Umsatzbeteiligungen.

Für Caterer steht nach Absprache ein Cateringbereich zur Verfügung. Weitere Lager- oder Vorbereitungsflächen können, sofern verfügbar, abgestimmt werden.

§ 8 Veranstaltungszeit und Verlängerung

Eine feste Sperrstunde besteht grundsätzlich nicht.

Die reguläre Getränkepauschale gilt bis 02:00 Uhr. Soll die Veranstaltung danach fortgesetzt werden, ist dies nach Absprache möglich. Für jede weitere angefangene Stunde wird ein zusätzlicher Betrag pro Person gemäß aktueller Preisliste berechnet.

Veranstaltungen im Außenbereich sind aus Rücksicht auf Nachbarschaft und Umgebung nur bis 21:30 Uhr möglich. Danach findet die Veranstaltung ausschließlich innerhalb der dafür vorgesehenen Räumlichkeiten statt.

Der Vermieter ist berechtigt, bei Verstößen gegen Lärmschutz, Sicherheitsvorgaben oder sonstige vereinbarte Regelungen die Fortsetzung der Veranstaltung einzuschränken oder zu untersagen.

§ 9 Lautstärke und Rücksichtnahme

Musik, DJ, Band und sonstige Beschallung sind so zu betreiben, dass gesetzliche Vorgaben, behördliche Auflagen sowie die örtlichen Gegebenheiten eingehalten werden.

Innerhalb der Gebäude gilt eine maximale Lautstärke von 100 dB. Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass von ihm beauftragte Dienstleister diese Vorgabe einhalten.

Hinweise des Vermieters oder beauftragter Personen zu Lautstärke, Sicherheit, Ordnung oder Nachbarschaftsschutz sind unverzüglich zu befolgen.

Bei wiederholten oder erheblichen Verstößen kann der Vermieter verlangen, die Lautstärke zu reduzieren, die Beschallung zu beenden oder die Veranstaltung abzubrechen.

§ 10 Rauchverbot, Feuer und Pyrotechnik

In sämtlichen Gebäuden gilt striktes Rauchverbot.

Offenes Feuer, Pyrotechnik, Feuerwerk, Wunderkerzen, Feuerschalen, Nebelmaschinen, Hazer oder vergleichbare Effekte sind nur nach vorheriger ausdrücklicher Zustimmung des Vermieters zulässig.

Kerzen dürfen nur in sicheren, geeigneten Gefäßen verwendet werden und müssen so aufgestellt sein, dass keine Brandgefahr entsteht.

Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass Gäste und Dienstleister diese Vorgaben einhalten.

§ 11 Dekoration und mitgebrachte Gegenstände

Dekorationen sind so anzubringen, dass keine Schäden an Gebäude, Böden, Wänden, Decken, Türen, Fenstern, Inventar oder Außenanlagen entstehen.

Nägel, Schrauben, Klebebänder oder sonstige Befestigungen an historischen Bauteilen, Wänden, Holz, Stein oder Inventar sind nur nach vorheriger Zustimmung des Vermieters erlaubt.

Dekorationsmaterial muss den geltenden Brandschutzanforderungen entsprechen. Der Vermieter kann ungeeignete oder gefährliche Dekorationen untersagen oder entfernen lassen.

Mitgebrachte Gegenstände, Geschenke, Technik, Dekoration und sonstiges Eigentum befinden sich auf Gefahr des Kunden in der Location. Der Vermieter haftet hierfür nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

§ 12 Technik, Strom und externe Geräte

Die vorhandene technische Grundausstattung kann im vereinbarten Umfang genutzt werden.

Eigene oder von Dienstleistern mitgebrachte elektrische Geräte dürfen nur verwendet werden, wenn sie sicher und ordnungsgemäß betrieben werden können.

Der Vermieter kann die Nutzung mitgebrachter Technik untersagen, wenn Sicherheitsbedenken bestehen, eine Überlastung der Stromversorgung zu erwarten ist oder gesetzliche bzw. behördliche Vorgaben entgegenstehen.

Für Schäden, Störungen oder Ausfälle, die durch mitgebrachte Technik verursacht werden, haftet der Kunde.

 

§ 13 Reinigung, Müll und Rückgabe

Die Location ist nach der Veranstaltung besenrein und in ordentlichem Zustand zurückzugeben, sofern kein gesonderter Reinigungsservice vereinbart wurde.

Müll, Dekoration, mitgebrachte Gegenstände und sonstige Materialien sind nach Veranstaltungsende vollständig zu entfernen, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

Außergewöhnliche Verschmutzungen, zurückgelassene Gegenstände, Sondermüll, Glasbruch, Verunreinigungen durch Körperflüssigkeiten oder sonstige besondere Reinigungsaufwände können zusätzlich berechnet werden.

Der Vermieter ist berechtigt, zurückgelassene Gegenstände auf Kosten des Kunden zu entfernen, einzulagern oder nach angemessener Frist zu entsorgen.

§ 14 Verantwortung des Kunden

Der Kunde benennt spätestens vor Veranstaltungsbeginn eine verantwortliche Ansprechperson, die während der Veranstaltung anwesend und erreichbar ist.

Der Kunde ist verantwortlich für den ordnungsgemäßen Ablauf der Veranstaltung sowie für das Verhalten seiner Gäste, Dienstleister und sonstigen von ihm beauftragten Personen.

Der Kunde hat sicherzustellen, dass Rettungswege, Notausgänge, Zufahrten und sicherheitsrelevante Bereiche jederzeit freigehalten werden.

Anweisungen des Vermieters oder beauftragter Personen zur Sicherheit, Ordnung, Lautstärke, Nutzung der Räume oder zum Schutz der Anlage sind zu befolgen.

§ 15 Behördliche Genehmigungen und Auflagen

Soweit für die konkrete Veranstaltung behördliche Genehmigungen, Anzeigen oder besondere Auflagen erforderlich sind, ist der Kunde für deren Einholung und Einhaltung verantwortlich, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

Dies gilt insbesondere bei öffentlichen Veranstaltungen, Musikveranstaltungen, Veranstaltungen mit Eintritt, besonderen technischen Aufbauten, gewerblichen Veranstaltungen oder sonstigen genehmigungspflichtigen Nutzungen.

Der Kunde stellt den Vermieter von Ansprüchen, Bußgeldern oder sonstigen Kosten frei, die daraus entstehen, dass erforderliche Genehmigungen fehlen oder Auflagen nicht eingehalten werden, soweit der Kunde dies zu vertreten hat.

§ 16 Schäden und Haftung des Kunden

Der Kunde haftet für alle Schäden an Gebäude, Inventar, Technik, Außenanlagen und sonstigem Eigentum des Vermieters, die durch ihn, seine Gäste, Dienstleister oder sonstige von ihm beauftragte Personen verursacht werden.

Schäden sind unverzüglich mitzuteilen. Reparatur-, Ersatz-, Reinigungs- oder Wiederherstellungskosten können dem Kunden in Rechnung gestellt werden.

Der Kunde stellt den Vermieter von Ansprüchen Dritter frei, soweit diese durch den Kunden, seine Gäste, Dienstleister oder sonstige von ihm beauftragte Personen verursacht wurden.

§ 17 Haftung des Vermieters

Der Vermieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Vermieter nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.

In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

Für eingebrachte Gegenstände des Kunden, seiner Gäste oder Dienstleister übernimmt der Vermieter keine Haftung, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

§ 18 Stornierung durch den Kunden

Storniert der Kunde die Veranstaltung, gelten folgende Rückerstattungsregelungen für bereits gezahlte Beträge, sofern nichts anderes individuell vereinbart wurde:

  • bis 12 Monate vor der Veranstaltung: 100 % Erstattung

  • bis 9 Monate vor der Veranstaltung: 75 % Erstattung

  • bis 6 Monate vor der Veranstaltung: 50 % Erstattung

  • weniger als 6 Monate vor der Veranstaltung: keine Rückerstattung

Kann der gebuchte Termin durch eine gleichwertige Ersatzveranstaltung neu vergeben werden, erfolgt unabhängig vom Zeitpunkt der Stornierung eine vollständige Rückerstattung der bereits gezahlten Grundmiete.

Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Vermieter kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.

§ 19 Rücktritt oder Abbruch durch den Vermieter

Der Vermieter kann aus wichtigem Grund vom Vertrag zurücktreten oder die Veranstaltung abbrechen, insbesondere wenn:

  • falsche oder irreführende Angaben gemacht wurden,

  • Zahlungen nicht fristgerecht geleistet wurden,

  • gesetzliche, behördliche oder sicherheitsrelevante Vorgaben nicht eingehalten werden,

  • Brandschutz-, Lärmschutz- oder Ordnungsvorgaben verletzt werden,

  • eine Gefährdung von Personen, Gebäude, Inventar oder Außenanlagen besteht,

  • die Durchführung aufgrund höherer Gewalt oder unvorhersehbarer Umstände unmöglich oder unzumutbar wird.

Bei einem berechtigten Rücktritt oder Abbruch durch den Vermieter besteht kein Anspruch auf Schadensersatz, sofern der Vermieter den Rücktritt oder Abbruch nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat.

§ 20 Höhere Gewalt

Kann die Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt, Naturereignissen, behördlichen Anordnungen, Pandemien, Stromausfall, Unwetter oder sonstigen unvorhersehbaren Umständen, die keine Partei zu vertreten hat, nicht oder nur erheblich eingeschränkt stattfinden, werden beide Seiten eine angemessene Lösung suchen.

Dies kann insbesondere eine Terminverschiebung oder eine Rückabwicklung bereits geleisteter Zahlungen sein.

Weitergehende Ansprüche bestehen nur, soweit sie gesetzlich zwingend vorgesehen sind.

§ 21 Datenschutz

Personenbezogene Daten werden ausschließlich zur Bearbeitung der Anfrage, zur Durchführung der Buchung, zur Vertragsabwicklung und zur Kommunikation rund um die Veranstaltung verarbeitet.

Weitere Informationen ergeben sich aus der Datenschutzerklärung auf der Website des Vermieters.

§ 22 Schlussbestimmungen

Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Textform, soweit nicht gesetzlich eine strengere Form vorgeschrieben ist.

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, Hof.

Sollte eine einzelne Bestimmung dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, Hof.

Sollte eine einzelne Bestimmung dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Stand: April 2026

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